Veranstaltung »InsO-Lupe: Von "Freigabe-Anträgen" des Schuldners, der abweichenden Festsetzung (§ 906 Abs. 2, Abs., 3 ZPO) und der P-Kontenbescheinigung«
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Thema heute: Von "Freigabe-Anträgen" des Schuldners, der abweichenden Festsetzung (§ 906 Abs. 2, Abs., 3 ZPO) und der P-Kontenbescheinigung
Schwerpunkte:
Immer häufiger beantragen Schuldner die "Freigabe" unterschiedlichster Geldeingänge, die auf dem P-Konto zu verzeichnen sind. Gestützt wird der Antrag zumeist auf die Möglichkeit der "abweichenden Festsetzung", gerne auch direkt als "Quellenfreigabe" betitelt.
Insolvenzgerichte haben über diesen Antrag zu entscheiden. Insolvenzverwalter sind gehalten (oder eingeladen), vor der Entscheidung Stellung zu nehmen.
Was ist nun zu tun?
Zunächst empfiehlt sich stets, den Antrag des Schuldners genau zu prüfen und ggf. auszulegen (nicht selten als zwingende Notwendigkeit!). Denn: Es handelt sich nicht stets um einen Antrag auf abweichende Festsetzung im Sinne von § 906 Abs. 2, Abs. 3 ZPO, zu der der "Quellenpfändungsschutz" lediglich eine Alternativform darstellt. Zu prüfen ist (im Rahmen des Rechtsschutzinteresses), ob der Schuldner den begehrten Pfändungsschutz nicht über eine P-Kontenbescheinigung (§ 902 ZPO) erlangen kann bzw. ob ein Beschluss gemäß § 904 Abs. 3 i. V. m. Abs. 3 ZPO in Betracht zu ziehen ist.
Das Seminar vermittelt den Durchblick hinsichtlich einiger doch recht undurchsichtiger Pfändungsschutznormen (§§ 902, 904, 906 ZPO) und gibt eine Systematik an die Hand für die Beantwortung der Fragstellung, in welchen Fällen eine P-Kontenbescheinigung oder eine Beschlussfassung des Insolvenzgerichts die zutreffende Variante darstellt.
Warum der "Quellenpfändungsschutz", so er denn im Einzelfall in Betracht kommt, auch tatsächlich gar keine (Quellen-)"Freigabe" darstellt, wird ebenfalls in diesem Seminar beantwortet.
Und welche Rolle Maultiere in diesem Zusammenhang spielen? - Lassen Sie sich überraschen!
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | Online | ||
Datum: | Mittwoch 29.10.2025 | ||
Zeitraum | 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 1,50 | ||
Vortrags- stunden: |
1,50 | ||
Preis |
|