Veranstaltung »KI und Arbeitsrecht«

Zielgruppe:

RAE

Beschreibung:

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Arbeitsrecht (5 h)

Wir werden Ihnen dieses Seminar als Hybrid-Veranstaltung anbieten:
Eine begrenzte Teilnehmerzahl kann vor Ort in Präsenz teilnehmen. Darüber hinaus ist eine Online-Teilnahme möglich.
Bitte buchen Sie das Online-Seminar unter 25-R157W hier.

Inhalt:

Bedeutung potentieller Einsatzfelder der KI für das Arbeitsrecht
KI und Datenschutz
Mögliche Diskriminierung durch KI
Algorithmisches Management
Arbeitsrechtliche Weisungen durch künstliche Intelligenz
Arbeitgeberaufgaben und algorithmisches Management
Rechtsgrundlagen der Weisung und KI
Gestuftes System der arbeitsrechtlichen Weisungen
Wesentliche Datenschutzaspekte - Grundsätzliches Verbot in Art. 22 Abs. 1 DSGVO und Erlaubnistatbestände
Verantwortlichkeit des Arbeitgebers bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz von KI
Mitbestimmte Verfahren und Beteiligung des Betriebsrats
Neuerungen durch die europäische KI-Verordnung und andere aktuelle Entwicklungen


Referent:
Prof. Dr. Martin Becker, Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Dozent an der Goethe Universität
zum Bürgerlichen Recht, Arbeits- und Zivilprozessrecht, Frankfurt a.M.

Frankfurt am Main

Samstag 20.09.2025
10:00-16:00 Uhr
(5 FAO-Stunden / 5 Vortragsstunden)

Rechtsanwaltskammer Frankfurt

Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Preisgruppen

235,00€
zzgl. gesetzl. USt.

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Ãœbersicht

Rechts-
gebiet:
Arbeits­recht
Ort: Frankfurt am Main
Datum: Samstag 20.09.2025
Zeitraum 10:00-16:00 Uhr
FAO-Stunden: 5
Vortrags-
stunden:
5
Preis
EUR235,00
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen

Dozent

dummy-instructor.jpg Prof. Dr. Martin Becker
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht FFM
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