Veranstaltung »KI und Arbeitsrecht«
Zielgruppe:
RAE
Beschreibung:
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Arbeitsrecht (5 h)
Wir werden Ihnen dieses Seminar als Hybrid-Veranstaltung anbieten:
Eine begrenzte Teilnehmerzahl kann vor Ort in Präsenz teilnehmen. Darüber hinaus ist eine Online-Teilnahme möglich.
Bitte buchen Sie das Online-Seminar unter 25-R157W hier.
Inhalt:
Bedeutung potentieller Einsatzfelder der KI für das Arbeitsrecht
KI und Datenschutz
Mögliche Diskriminierung durch KI
Algorithmisches Management
Arbeitsrechtliche Weisungen durch künstliche Intelligenz
Arbeitgeberaufgaben und algorithmisches Management
Rechtsgrundlagen der Weisung und KI
Gestuftes System der arbeitsrechtlichen Weisungen
Wesentliche Datenschutzaspekte - Grundsätzliches Verbot in Art. 22 Abs. 1 DSGVO und Erlaubnistatbestände
Verantwortlichkeit des Arbeitgebers bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz von KI
Mitbestimmte Verfahren und Beteiligung des Betriebsrats
Neuerungen durch die europäische KI-Verordnung und andere aktuelle Entwicklungen
Referent:
Prof. Dr. Martin Becker, Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Dozent an der Goethe Universität
zum Bürgerlichen Recht, Arbeits- und Zivilprozessrecht, Frankfurt a.M.
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Arbeitsrecht | ||
Ort: | Frankfurt am Main | ||
Datum: | Samstag 20.09.2025 | ||
Zeitraum | 10:00-16:00 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 5 | ||
Vortrags- stunden: |
5 | ||
Preis |
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