Veranstaltung »Live-Online-Seminar: Aktuelles zur Betriebsprüfung und Statusfeststellung«
Zielgruppe:
RAE
Beschreibung:
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Arbeits-, Sozial-, Steuer-, Straf-, Handels- und Gesellschafts- oder Versicherungsrecht (5 h)Â
Als Online-Teilnehmer benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.
Sie erhalten dann am Montag, den 03.11.2025 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch live in Kontakt treten und Fragen stellen.
Unsere Live-Online-Seminare berechtigen wie unsere Präsenz-Seminare zur Vorlage nach § 15 FAO.
Inhalt:
Aktuelles und erste Erfahrungen zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens zum 1. April 2022 und aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsprüfung und Statusfeststellung
Das Risiko einer Falschberatung bei der Beurteilung, ob insbesondere bei freien Mitarbeitern eine Scheinselbständigkeit vorliegt, ist besonders groß. Die sozialrechtliche Frage, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, ist für die Betroffenen und die Arbeitgeber von herausragender Bedeutung. Die sozialrechtlichen, strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgen (um nur einige zu nennen) einer Fehlbeurteilung sind oft unüberschaubar.
Hinzu kommt, dass mindestens alle vier Jahre die Deutsche Rentenversicherung eine Betriebsprüfung im Unternehmen durchführt. Um Überraschungen zu vermeiden, kann zum einen vorab ein Statusfeststellungsverfahren angestrebt werden, zum anderen ist es unumgänglich, die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu kennen. Denn diese Rechtsprechung befindet sich ständig im Fluss (z.B. Honorarärzte, Notärzte, GmbH-Geschäftsführer,…). Hinzu kommt die Reform des Statusfeststellungsverfahrens zum 1. April 2022. Nur wer hier auf dem neuesten Stand ist, kann auch gut beraten.
In diesem Seminar werden die Änderungen durch die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV zum 1. April 2022, die rechtlichen Grundlagen der Betriebsprüfung und des Statusfeststellungsverfahrens, die unterschiedlichen Zuständigkeiten (Rentenversicherung und Einzugsstellen) sowie die versicherungsrechtliche bzw. beitragsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung (Themen sind hierbei u.a. Familienangehörige und GmbH-Geschäftsführer, Schein- bzw. Schönwetterselbstständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung) anhand der aktuellsten Rechtsprechung und konkreter Fälle behandelt. Dabei werden auch die strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Folgen sowie prozessrechtliche Fragen (z.B. Beiladung, Streitwert, Drittanfechtung) erörtert werden. Ziel ist es, mit der neusten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, in jedem Fall gut zu beraten und Haftungsrisiken zu minimieren.
Zum Dozenten
Dr. Christian Link ist Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg und für das Krankenversicherungs-, Pflege- und Rentenversicherungsrecht und damit auch für Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren zuständig. Er war über Jahre hinweg aber auch in den Gebieten SGB III und VII (Arbeitslosen- und Unfallversicherungsrecht) tätig. Von 2006 bis 2008 war er an das Bundessozialgericht in Kassel abgeordnet. Neben seiner richterlichen Tätigkeit kommentiert er im SGB III.
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht | ||
Ort: | online | ||
Datum: | Dienstag 04.11.2025 | ||
Zeitraum | 9:00-15:00 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 5 | ||
Vortrags- stunden: |
5 | ||
Preis |
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