Veranstaltung »Die Betriebsfortführung im Insolvenz(eröffnungs)verfahren«
Zielgruppe:
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Insolvenzrecht, Insolvenzsachbearbeiter
Beschreibung:
Die Betriebsfortführung im Insolvenzeröffnungsverfahren wird im Falle der Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung maßgeblich durch den vorl. Insolvenzverwalter mitgeprägt. Aufsichtspflichten, Mitwirkungsmöglichkeiten und - pflichten. Beachtung insolvenzspezifischer Besonderheiten: Erfahrung und Einsatz des vorläufigen Verwalters sind mitentscheidend für Erfolg oder Misserfolg der interimsweisen Fortführung im Sinne der Gläubiger. Die Referenten beleuchten die Betriebsfortführung unter der Ägide des bzw. durch den (vorl.) Insolvenzverwalter aus ihrer tägliche Praxis für kleine und mittelgroße Unternehmen. Sie beleuchten Praxisfragen der Abstimmung zwischen Schuldner und Verwalter einerseits, aber auch die Kommunikation mit dem und die Aufsicht durch das Gericht.
A. Grundlagen der Betriebsfortführung im Insolvenzeröffnungs- und Insolvenzverfahren
a. Die Betriebsfortführung unter Aufsicht des sog. schwachen vorl. Verwalters
b. Die Unternehmensfortführungspflicht des sog. starken vorl. Verwalters
c. Die Unternehmensfortführung im eröffneten Verfahren
B. Informationsbeschaffung und Planung
a. Zusammenarbeit zwischen vorl. Verwalter und Schuldner
b. Auskunfts- und Mitwirkungspflicht des Schuldners
c. Anforderungen an insolvenzspezifische Planungen
d. Beachtung insolvenzspezifischer Besonderheiten
e. Grenzen der Zusammenarbeit und Abgrenzung zur unzulässigen Beratung
f. Erstellung und laufende Nachjustierung der Planung
C. Typische Probleme und Herausforderungen
a. Sicherstellung des Liquiditätsbedarfs
b. Abwicklung des Zahlungsverkehrs
c. Mitwirkung bei der Insolvenzgeldvorfinanzierung
d. Herausarbeiten eines belastbaren Exit-Szenarios
e. Vorbereitung von übertragenden Sanierung oder Insolvenzplänen
f. Sicherstellung des Zahlungsverkehrs durch Einzelermächtigung, Bargeschäft, Treuhandmodell
g. Haftung des vorl. und endgültigen Verwalters
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nach der FAO nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Montag 01.12.2025 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 13:15 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 4 | ||
Vortrags- stunden: |
4 | ||
Preis |
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