Veranstaltung »Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO: Haftungsfallen (Mandatsannahme/ Gestaltung)«
Kurzbeschreibung:
Peter F. Betz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht, Pfaffenhofen: Haftungsfallen (Mandatsannahme/ Gestaltung)
Zielgruppe:
Fachanwälte und Fachanwältinnen sowie Interessierte, die sich im oben genannten Thema weiterbilden wollen.
Beschreibung:
Mandanten lieben es zu sparen. Der Sinnspruch "haben kommt von behalten" verführt jedoch auch zur Sparwut am falschen Ende, nämlich am Invest in eine gute Beratung. Denn "sehr schnell", "perfekt", "umfassend und dabei billig" - ist kein empfehlenswerter Ansatz für unsere Tätigkeit. Und zum Schluss wird guter Rat dann wirklich richtig teuer! Im Seminar werden die typischen Fallstricke behandelt, die besonders am Anfang eines erbrechtlichen Gestaltungsmandats auf uns warten können. Gemeinsamen werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet um unsere Tätigkeit effektiv, haftungsarm und wirtschaftlich spannend zu gestalten.
Inhalt:
» "Erstberatung", was kann, was soll, was muss gemacht werden - und was eher nicht.
» Dokumentationspflichten und Tipps.
» Vergütungsvereinbarung und Gebührenoptimierung gerade bei Gestaltungsmandaten.
» Interessenkollision bei Gestaltungsmandaten. Möglichkeiten und Risiken.
» Haftungsverlagerung, Haftungsbegrenzung und inhaltliche Mandatsbegrenzung.
» Rollenverteilung Anwalt/ Notar. Welche Hinweise sollte ich Mandanten geben?
» Schnittstellen Erbrecht vs. Vorsorgerecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht.
» Aktuelle Rechtsprechung insbesondere zu Haftung, Gebührenrecht und Berufsrecht bei Gestaltungsmandaten.
Referent/in:
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Erbrecht | ||
Ort: | ZOOM | ||
Datum: | Mittwoch 18.12.2024 | ||
Zeitraum | 14.00 Uhr bis 16.45 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 2,50 | ||
Vortrags- stunden: |
2,50 | ||
Preis |
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