Veranstaltung »Das Treuhänderseminar: Obliegenheiten, das P-Konto, Neuerwerb und Nachtragsverteilung in der "Wohlfühlphase" lösungsorientiert besprochen«
Kurzbeschreibung:
Ein Seminar speziell für Treuhänder gem. § 292 InsO inkl. dem neusten Recht 2021
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
Aufgaben des Treuhänders nach § 292 InsO
Kontrollpflichten des Treuhänders:
- Ermittlung des pfändbaren Einkommens:
- Kontrolle der Lohnabrechnung durch den Treuhänder?
- Besteht eine Belegvorlagepflicht des Schuldners?
- Besonderheit bei selbständig tätigen Schuldnern
- Anträge nach § 850c Abs. 4 ZPO und nach § 850e Ziff. 2 ZPO
- Inhalt der Berichterstattung und Rechnungslegung
Obliegenheiten nach § 295 InsO
- Versagungsgründe in der Wohlverhaltensperiode und aktuelle Recht-sprechung hierzu
- Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe aus dem eröffneten Verfahren / Besprechung des § 297a InsO
Verkürzungsmöglichkeiten in bis zum 30.09.20 beantragten Verfahren auf 3 bzw. 5 Jahre
- Voraussetzungen
- Belehrungspflicht gegenüber dem Schuldner
- aktuelle Rechtsprechung
Gesetzänderung zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung
- Abtretungsfrist von 3 Jahren
- neue Obliegenheiten des Schuldners
- geänderte Sperrfristen
- Erhöhung der Vergütung
Widerruf der Restschuldbefreiung
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Referent/in:
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Montag 31.03.2025 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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