Veranstaltung »Abwicklung von Kleininsolvenzverfahren und Wohlverhaltensperioden in der Praxis«
Kurzbeschreibung:
Praxistipps zu Praxisproblemen, erläutert von einer Praktikerin
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/-innen, Rechtsanwälte/-innen
Beschreibung:
Die Verfahren mit natürlichen Personen sind nicht spektakulär, aber immer mit vielen besonderen Problemen versehen. Diese zu erkennen und praxisgerecht zu lösen, ist im Interesse des Verwalterbüros wie auch aller anderen Verfahrenbeteiligten.
In diesem Seminar wird Frau Brenner, ausgebildete Rechtspflegerin und wohl die am meisten beauftragte Insolvenzverwalterin in Verbraucherinsolvenzverfahren und Treuhänderin, die Probleme der Praxis behandeln und Ihnen Lösungen vorschlagen, welche sowohl eine effiziente Verfahrensabwicklung ermöglichen, als auch weitere Schwierigkeiten vermeiden helfen.
Praxisprobleme bei der Abwicklung des eröffneten Insolvenzverfahrens:
- Mietvertrag: Enthaftungserklärung nach § 109 InsO und die Folgen der Freigabe
- Umgang mit dem bei Eröffnung bestehenden Girokonto oder Pfändungsschutzkonto
- Ermittlung des pfändbaren Einkommens: Antrag nach § 850c Abs. 6 ZPO und nach § 850e Ziff. 2 ZPO unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
- Freigabeerklärung nach § 35 Abs. InsO bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch den Schuldner und die Folgen hieraus:
- Vorgehensweise bezüglich des Abführungspflicht nach § 295 Abs. 2 InsO a.F. und § 295a InsO unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
- Voraussetzung für die Aufnahme des Attributs der Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung unter Berücksichtigung der zum 01.07.14 erfolgten Erweiterung des § 302 InsO
Praxisprobleme bei der Abwicklung der Wohlverhaltensperiode:
- Möglichkeiten der Verkürzung der Laufzeit des Verfahrens auf 3 bzw. 5 Jahre nach § 300 InsO a.F.
- (Kontroll)Pflichten und Aufgaben des Treuhänders nach § 292 InsO
- Obliegenheiten nach § 295 Abs. 1 InsO a.F. und § 295 InsO
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nach der FAO nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Referent/in:
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Freitag 24.01.2025 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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