Veranstaltung »Abgrenzung von Masse- und Insolvenzforderungen, Forderungsanmeldung und masseunzulängliches Verfahren«
Zielgruppe:
Insolvenzverwalter, Insolvenzsachbearbeiter mit Vorkenntnissen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Inkassounternehmen, Schuldnerberatungen
Beschreibung:
Themenschwerpunkte:
Abgrenzung zu unpfändbaren Ansprüchen des Schuldners
Abgrenzung von Masseverbindlichkeiten zu (nachrangigen) Insolvenzforderungen
- Schadensersatzansprüche der Masse gegen den Schuldner
- Vergütungsansprüche des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger/ von Abschlussprüfern usw.
- Erstattung von Flugtickets bei Insolvenz der Verkehrsgesellschaft
- Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters bei sonstigen Rechten
- Deliktische Schadensersatzansprüche von Genussrechtsgläubigern
- Forderungen aus strafrechtlicher Einziehung als nachrangige Insolvenzforderungen
- Verjährung von Masseverbindlichkeiten
Fragen des Verfahren zur Anmeldung von Insolvenzforderungen
- Voraussetzungen der Forderungsanmeldung allgemein
- Anmeldung bedingter Forderungen/Anmeldung nachrangiger Forderungen
- Umrechnung von Ansprüchen in Insolvenzforderungen (§ 45 InsO)
- Korrektur und Rücknahme von Anmeldungen
- Anmeldung ausgenommener Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
Verfahren bei Masseunzulänglichkeit
- Unterscheidung Kostenarmut nach § 207 InsO/ Masseunzulänglichkeit i.S.d. §§ 208 ff.InsO
- Pflichten und Befugnisse des Verwalters im Fall des § 207
- Masseunzulänglichkeitsanzeige nach § 208
- Wirkungen der Anzeige/prozessuale Folgen
- Absoluter Vorrang der Kosten des Verfahrens
- Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten
- Prozesskostenhilfe bei Masseunzulänglichkeit
- Vorschusspflicht von Neumassegläubigern
RSB-Versagungsverfahren bei angezeigter Masseunzulänglichkeit
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nach der FAO nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Referent/in:
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Dienstag 28.01.2025 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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