Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: Gläubigerausschuss«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Seminare zum Thema Gläubigerausschuss können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Insolvenzverwalter/-innen, Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/-innen, Berater/-innen
Beschreibung:
In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Die beiden Lupen zum Gläubigerausschuss können Sie hier gebündelt buchen.
Block 1: Vergütung und Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder - Wofür gibt es wieviel Geld? Wer übernimmt welche Kosten?
Schwerpunktfragen:
1. Die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds nach § 17 InsVV
a. Aufgabenkreis, Aufgabenwahrnehmung und Vergütungsanspruch
b. Höchstpersönlichkeit der Aufgabenwahrnehmung oder Delegation?
c. Die Aufgabenbewältigung: Wofür gibt es Geld?
d. Individualisierung des Stundensatzes: Nicht alle Mitglieder eines Gläubigerausschusses erhalten den gleichen Stundensatz
e. Welche Aspekte bestimmen die Stundensatzhöhe?
f. Wie ist die Tätigkeit abzurechnen?
2. Die Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds, § 18 Abs. 1 InsVV
a. Welche Aufwendungen können im Zusammenhang mit dem Gläubigerausschuss entstehen?
b. Auslagen für Reisekosten, Haftpflichtversicherung, Kassenprüfung im Auftrag des Gläubigerausschusses & Co.
c. Vorfinanzierung der Auslagen und Erstattungsrisiko
3. Stellung von Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschusses als Verfahrenskosten gem. § 54 Nr. 2 InsO
4. Antrag auf Vergütung und Auslagenersatz als Gläubigerausschussmitglied
a. Anträge auf Vorschüsse / Problem: (Vor-)Finanzierung von Auslagen?
b. Form der Antragstellung
c. Festsetzung durch das Insolvenzgericht
d. Entnahmeverfahren
e. Optimale Abrechnung?
5. Die Rolle des Insolvenzverwalters/Eigenverwalters/Sachwalters im Zusammenhang mit der Vergütung und den Auslagen des Gläubigerausschusses
a. "Serviceleistungen"
b. Verfahrenskosten oder sonstige Masseverbindlichkeiten - nur ein dogmatischer Unterschied?
c. Potenzielle Haftungsrisiken von hemdsärmeligem Pragmatismus?
Block Insolvenzverfahren mit Gläubigerausschuss
"Was man als Insolvenzverwalter beachten muss! (Haftpflichtversicherung, Kosten der Kassenprüfung & Co.: Verfahrenskosten oder sonstige Masseverbindlichkeiten?)
Ein 'Architektur des Vergütungsrechts Special’."
Schwerpunktfragen:
1. Welche Aufwendungen können im Zusammenhang mit dem Gläubigerausschuss entstehen?
a. Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
b. Kosten der Haftpflichtversicherung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
c. Kosten der Kassenprüfung im Auftrag des Gläubigerausschusses
d. Sonstige Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses (am Beispiel der Reisekosten für die Teilnahme an Ausschusssitzungen)
2. Wer/Was löst den der Masse entstehenden Aufwand aus bei ...
a. ...der Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses?
b. ...den Kosten der Haftpflichtversicherung der Mitglieder des Gläubigerausschusses?
c. ...den Kosten der Kassenprüfung im Auftrag des Gläubigerausschusses (zugleich Besprechung von BFH v. 21.04.2022 - V R 18/19)?
d. ...den sonstigen Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses (am Beispiel der Reisekosten für die Teilnahme an Ausschusssitzungen)?
3. Handelt es sich bei den Aufwendungen um Verfahrenskosten (§ 54 InsO) oder um sonstige Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) und welche Konsequenzen erwachsen daraus für die Prognose der Deckung der Verfahrenskosten/sonstigen Masseverbindlichkeiten, die Schlussrechnungslegung/-prüfung, die steuerrechtliche Behandlung und in Bezug auf eine potenzielle Haftungsgefahr?
a. Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
b. Kosten der Haftpflichtversicherung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
c. Kosten der Kassenprüfung im Auftrag des Gläubigerausschusses
d. Sonstige Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses (am Beispiel der Reisekosten für die Teilnahme an Ausschusssitzungen)
4. Wie ist in der Praxis mit den Bitten der Gläubigerausschussmitglieder, diese Aufwendungen als Insolvenzverwalter direkt zu begleichen, umzugehen? Welche Risiken sind für den Insolvenzverwalter damit verbunden?
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Freitag 14.02.2025 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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