Veranstaltung »InsO-Lupe: Vergütung und Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder«
Kurzbeschreibung:
Wofür gibt es wieviel Geld? Wer übernimmt welche Kosten?
Ein ‚Architektur des Vergütungsrechts Special‘.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen, Gläubigerausschussmitglieder
Beschreibung:
In der Seminarreihe „InsO LUPE“ wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau „unter die Lupe genommen“. In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutieren die Referenten – gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Thema heute:
Vergütung und Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder
Wofür gibt es wieviel Geld? Wer übernimmt welche Kosten?
Schwerpunktfragen:
1. Die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds nach § 17 InsVV
a. Aufgabenkreis, Aufgabenwahrnehmung und Vergütungsanspruch
b. Höchstpersönlichkeit der Aufgabenwahrnehmung oder Delegation?
c. Die Aufgabenbewältigung: Wofür gibt es Geld?
d. Individualisierung des Stundensatzes: Nicht alle Mitglieder eines Gläubigerausschusses erhalten den gleichen Stundensatz
e. Welche Aspekte bestimmen die Stundensatzhöhe?
f. Wie ist die Tätigkeit abzurechnen?
2. Die Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds, § 18 Abs. 1 InsVV
a. Welche Aufwendungen können im Zusammenhang mit dem Gläubigerausschuss entstehen?
b. Auslagen für Reisekosten, Haftpflichtversicherung, Kassenprüfung im Auftrag des Gläubigerausschusses & Co.
c. Vorfinanzierung der Auslagen und Erstattungsrisiko
3. Stellung von Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschusses als Verfahrenskosten gem. § 54 Nr. 2 InsO
4. Antrag auf Vergütung und Auslagenersatz als Gläubigerausschussmitglied
a. Anträge auf Vorschüsse / Problem: (Vor-)Finanzierung von Auslagen?
b. Form der Antragstellung
c. Festsetzung durch das Insolvenzgericht
d. Entnahmeverfahren
e. Optimale Abrechnung?
5. Die Rolle des Insolvenzverwalters/Eigenverwalters/Sachwalters im Zusammenhang mit der Vergütung und den Auslagen des Gläubigerausschusses
a. „Serviceleistungen“
b. Verfahrenskosten oder sonstige Masseverbindlichkeiten – nur ein dogmatischer Unterschied?
c. Potenzielle Haftungsrisiken von hemdsärmeligem Pragmatismus?
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Donnerstag 04.12.2025 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 1,50 | ||
Vortrags- stunden: |
1,50 | ||
Preis |
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