Veranstaltung »InsO-Lupe: Vergütung und Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder«

Kurzbeschreibung:

Wofür gibt es wieviel Geld? Wer übernimmt welche Kosten?
Ein ‚Architektur des Vergütungsrechts Special‘.

Zielgruppe:

Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen, Gläubigerausschussmitglieder

Beschreibung:

In der Seminarreihe „InsO LUPE“ wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau „unter die Lupe genommen“. In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutieren die Referenten – gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.

Thema heute:
Vergütung und Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder
Wofür gibt es wieviel Geld? Wer übernimmt welche Kosten?

Schwerpunktfragen:
1. Die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds nach § 17 InsVV
a. Aufgabenkreis, Aufgabenwahrnehmung und Vergütungsanspruch
b. Höchstpersönlichkeit der Aufgabenwahrnehmung oder Delegation?
c. Die Aufgabenbewältigung: Wofür gibt es Geld?
d. Individualisierung des Stundensatzes: Nicht alle Mitglieder eines Gläubigerausschusses erhalten den gleichen Stundensatz
e. Welche Aspekte bestimmen die Stundensatzhöhe?
f. Wie ist die Tätigkeit abzurechnen?

2. Die Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds, § 18 Abs. 1 InsVV
a. Welche Aufwendungen können im Zusammenhang mit dem Gläubigerausschuss entstehen?
b. Auslagen für Reisekosten, Haftpflichtversicherung, Kassenprüfung im Auftrag des Gläubigerausschusses & Co.
c. Vorfinanzierung der Auslagen und Erstattungsrisiko

3. Stellung von Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschusses als Verfahrenskosten gem. § 54 Nr. 2 InsO

4. Antrag auf Vergütung und Auslagenersatz als Gläubigerausschussmitglied
a. Anträge auf Vorschüsse / Problem: (Vor-)Finanzierung von Auslagen?
b. Form der Antragstellung
c. Festsetzung durch das Insolvenzgericht
d. Entnahmeverfahren
e. Optimale Abrechnung?

5. Die Rolle des Insolvenzverwalters/Eigenverwalters/Sachwalters im Zusammenhang mit der Vergütung und den Auslagen des Gläubigerausschusses
a. „Serviceleistungen“
b. Verfahrenskosten oder sonstige Masseverbindlichkeiten – nur ein dogmatischer Unterschied?
c. Potenzielle Haftungsrisiken von hemdsärmeligem Pragmatismus?

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.

Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!

Veranstalter:

AGV-Seminare

über Internet

Donnerstag 04.12.2025
09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
(1,50 FAO-Stunden / 1,50 Vortragsstunden)

AGV Online-Seminar

Es wird keine besondere Software benötigt.
über Internet

Preisgruppen

99,16€ Preis für einen Teilnehmer
zzgl. gesetzl. USt.

An diesem Onlineseminar können Sie einfach über das Internet teilnehmen.
Benötigt wird nur ein Computer mit Lautsprechern oder Kopfhörer. Ein Programm muss nicht installiert werden.
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Die Teilnehmer werden während der Veranstaltung aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu bestätigen und erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 2 Stunden.
Ohne eine Bestätigung der Anwesenheit kann eine Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden.

Unsere Onlineseminare können Sie auch noch wenige Minuten vor Seminarbeginn buchen!

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Ãœbersicht

Rechts-
gebiet:
Insolvenz- und Sanierungs­recht, Insolvenzsachbearbeitung
Ort: über Internet
Datum: Donnerstag 04.12.2025
Zeitraum 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
FAO-Stunden: 1,50
Vortrags-
stunden:
1,50
Preis
EUR99,16
zzgl. gesetzl. USt.
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