Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: Neue Steuererklärungspflichten für Insolvenzverwalter durch das MoPeG & Ermittlung und Folgen der drohenden Zahlungsunfähigkeit im Lichte der aktuellen Rechtsentwicklung (& ViD)«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Seminare können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Insolvenzverwalter/-innen, Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/-innen, Berater/-innen
Beschreibung:
Block 1: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Neue Steuererklärungspflichten für Insolvenzverwalter durch das MoPeG
Die Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 (MoPeG) hat nicht nur die Vorschrift im BGB und HGB geändert, sondern auch im Zuge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes Änderungen in der Abgabenordnung mit sich gebracht. Der Insolvenzverwalter ist daher nun zur Abgabe von Feststellungserklärungen bei Personengesellschaften verpflichtet. Die Anforderungen wurden inzwischen durch die Finanzverwaltung in zwei BMF-Schreiben konkretisiert. Da die Nichtabgabe von Steuererklärungen den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen kann, sollten Insolvenzverwalter sich rechtzeitig mit der Thematik befassen. Der Referent, der selbst 15 Jahre als Insolvenzverwalter tätig war und an der FOM Hochschule Wirtschafts- und Steuerrecht lehrt, gibt sofort umsetzbare Praxishinweise und erläutert die gesetzlichen Bestimmungen.
Gliederung:
- Änderung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG
- Modifikation des steuerlichen Verfahrensrecht durch das Kreditzweitmarktgesetz
- Personengesellschaften in der Liquidation
- Personengesellschaften in der Insolvenz
- Steuerliche Pflichten des Insolvenzverwalters bei Personengesellschaften
Block 2: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Ermittlung und Folgen der drohenden Zahlungsunfähigkeit im Lichte der aktuellen Rechtsentwicklung
Zwar wurde der (freiwillige) Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit bereits mit der Einführung der Insolvenzordnung am 1. Januar 1998 geschaffen, allerdings hat er durch die Restrukturierungs-Richtlinie der Europäischen Union, das StaRUG, die Rechtsprechung des BGH und den Vorschlag der EU vom 7. Dezember 2022 zur Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa nunmehr an Bedeutung gewonnen. Er ist Ausgangspunkt einer frühzeitigen Sanierung und damit wichtiges Instrument zur Rettung von Unternehmen anstelle der bisher oft praktizierten Marktbereinigung durch Abwicklung.
Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID) hat diese Entwicklung unlängst aufgegriffen und eine Empfehlung zur Ermittlung der drohenden Zahlungsunfähigkeit vorgelegt. Der Referent greift diese Entwicklungen auf und stellt systematisch die zu berücksichtigenden Parameter dar. Er erläutert nicht nur die aktuelle Rechtslage, sondern gibt auch praktisch anwendbare Hinweise zum Umgang mit dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit in Beratung und Insolvenzverwaltung. Dabei geht es zum einen um die Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit und zum anderen um deren Rechtsfolgen.
Gliederung:
- Einführung
- Europarechtliche Aspekte
- Ermittlung der drohenden Zahlungsunfähigkeit
- Drohende Zahlungsunfähigkeit im Restrukturierungsverfahren und der Sanierungsmoderation
- Insolvenzantragstellung bei drohendender Zahlungsunfähigkeit
- Insolvenzanfechtungsrechtliche Aspekte der drohenden Zahlungsunfähigkeit
- Strafrechtliche Konsequenzen der drohenden Zahlungsunfähigkeit
- Fazit
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Dienstag 04.03.2025 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr & | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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Dozent
FAInsR, FAHuGesR, FASteuerR, StB, Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht an der FOM Hochschule Essen