Veranstaltung »Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO: Künstliche Intelligenz und Urheberrecht«
Kurzbeschreibung:
Arnold J. F. Lukas, Rechtsanwalt, LL.M., spezialisiert auf IT-Recht, Bankrecht sowie Fragen des Datenrechts. Arnold Lukas Rechtsanwalts-GmbH, Wiesbaden: Künstliche Intelligenz und Urheberrecht
Zielgruppe:
Fachanwälte und Fachanwältinnen sowie Interessierte, die sich im oben genannten Thema weiterbilden wollen.
Beschreibung:
Das Seminar untersucht urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Generativer Artifizieller Intelligenz (GenAI), beginnend bei der Beschaffung von Trainingsdaten für GenAI-Modelle, über den Trainingsprozess und den Betrieb der Modelle bis hin zur Nutzung ihrer Ergebnisse. Ein detaillierter Blick auf die technische Funktionsweise zeigt, wie GenAI-Modelle aufgebaut sind und wo es zu Urheberrechtsverletzungen kommen kann. Welche urheberrechtlichen Grundsätze können eine rechtskonforme Nutzung von Daten für das KI-Training rechtfertigen? Werden durch den Erwerb von Trainingsdaten und die Nutzung des KI-Outputs Rechte Dritter verletzt? Wie ist der Output einer KI zu bewerten? Bei entsprechender menschlicher Anleitung und Überwachung liegen die geistigen Eigentumsrechte an KI-generierten Ergebnissen beim Nutzer, ansonsten sind sie gemeinfrei. Welche Haftungsrisiken bestehen?
Referent/in:
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Gewerblicher Rechtsschutz, Informationstechnologierecht, Urheber- und Medienrecht | ||
Ort: | ZOOM | ||
Datum: | Mittwoch 27.11.2024 | ||
Zeitraum | 15.00 Uhr bis 17.45 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 2,50 | ||
Vortrags- stunden: |
2,50 | ||
Preis |
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