Veranstaltung »Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO: Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)«
Kurzbeschreibung:
Nikolaus J. Plitzko, Fachdozent für Familienrecht und Internationales Privatrecht, Berlin: Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Zielgruppe:
Fachanwälte und Fachanwältinnen sowie Interessierte, die sich im oben genannten Thema weiterbilden wollen.
Beschreibung:
Am 12. April 2024 hat der Bundestag das neue Recht zur Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags beschlossen. Durch das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wird das rückständige Transsexuellengesetz (TSG) endgültig abgelöst. Personen ist es ab dem 1. November 2024 ohne die Vorlage medizinischer Gutachten möglich, ihr Geschlecht im Personenstandsregister zu ändern. Die entsprechenden Erklärungen können bereits ab dem 1. August 2024 vor dem zuständigen Standesamt abgegeben werden.
Aber was versteht der Gesetzgeber zukünftig unter dem "Geschlecht" und wie viel Selbstbestimmung steckt tatsächlich in dem neuen Selbstbestimmungsgesetz? In der 90-minütigen Fortbildung gehen wir auf die wichtigsten Aspekte der Novellierung, auch bei Fällen mit Auslandsbezug, ein und analysieren, ob der deutsche Gesetzgeber aus den ersten Versuchen der Selbstbestimmung in anderen Ländern gelernt hat.
Referent/in:
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Familienrecht | ||
Ort: | ZOOM | ||
Datum: | Dienstag 10.12.2024 | ||
Zeitraum | 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 1,50 | ||
Vortrags- stunden: |
1,50 | ||
Preis |
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