Veranstaltung »Fokus: Masseunzulängliche Verfahren«

Zielgruppe:

Insolvenzverwalter*innen und deren Mitarbeiter*innen / Institutionalisierte Gläubiger und Lieferanten / Mitglieder v. Gläubigerausschüssen / Berater*innen v. sanierungsnotwendigen Unternehmen

Beschreibung:

Die massehaltige Unternehmensinsolvenzverfahren gehen seit Jahren zahlenmäßig zurück. Auch bei Betriebsfortführungsverfahren sind die Masseverbindlichkeiten nicht immer nach Eröffnung gedeckt und auch in vielen Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen werden sehr häufig Insolvenzverfahren "knapp an der Grenze" oberhalb einer Verfahrenskostendeckung eröffnet.

Masseunzulänglichkeit bereitet Probleme bei der Masseverteilung und birgt Haftungsgefahren. Das Seminar befasst diese Themen mit Rechtsprechungs-Beispielen und zeigt mit Praxisbeispielen Lösungen.

Themenschwerpunkte:

I. Entstehung und Erscheinungsformen der Masseunzulänglichkeit
- Betreibsfortführung mit "oktroyierten" Masseverbindlichkeiten
- Eröffnung auf knapp verfahrenskostengedeckter Grundlage: wann und weshalb ?

- II. Interferenzen zwischen §§ 208, 60 und 61 InsO
1. Korrektes Verwalter (Sachwalter-)handeln bei Masseunzulänglichkeit
- Richtige Anzeige
- Verzögerte Masseunzulänglichkeitsanzeige und Falschbefriedigung

- Die richtige Befriedigungsreihenfolge und die Massetabelle

- Verhinderung unangemessener Begründung von Masseverbindlichkeiten b.d. Eigenverwaltung

2. Haftungsbereiche
- persönliche Haftungsgefahr nach § 61 InsO für den Insolvenzverwalter

- Abgrenzung der Haftungstatbestände §§ 61, 60 InsO insbesondere bei Betriebsfortführung
- Haftungsvermeidung und Exkulpation: Absprachen und Zusammenarbeit mit dem Insolvenzgericht und Involvierung des (vorläufigen) Gläubigerausschusses
- Masseunzulänglichkeit bei Prozessführung
- Masseunzulänglichkeit und öffentlich-rechtliche Pflichtenstellung
- Masseunzulänglichkeitsvermeidung durch richtige Freigabe beim selbständigen Natural-Schuldner (§ 35 Abs.2 InsO), Absprachen mit dem Gericht

III. Absicherung v. Massegläubigern
- Zahlungsverlangen -Einzelermächtigungsnutzung
- Verjährungsprüfung
- Privilegierung durch Nutzung eines "Treuhandkontenmodells" ?

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.

Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!

Referent/in:

RiAG Frank Frind

Veranstalter:

AGV-Seminare

über Internet

Mittwoch 02.04.2025
09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
(3 FAO-Stunden / 3 Vortragsstunden)

AGV Online-Seminar

Es wird keine besondere Software benötigt.
über Internet

Preisgruppen

197,48€ Preis für einen Teilnehmer
zzgl. gesetzl. USt.

An diesem Onlineseminar können Sie einfach über das Internet teilnehmen.
Benötigt wird nur ein Computer mit Lautsprechern oder Kopfhörer. Ein Programm muss nicht installiert werden!
Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen Browser in der neusten Version nutzen. Das Programm EDGE eignet sich insoweit nicht.

Die Teilnehmer werden während der Veranstaltung aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu bestätigen und erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 3 Stunden.
Ohne eine Bestätigung der Anwesenheit kann eine Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden.

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Ãœbersicht

Rechts-
gebiet:
Insolvenz- und Sanierungs­recht, Insolvenzsachbearbeitung
Ort: über Internet
Datum: Mittwoch 02.04.2025
Zeitraum 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
FAO-Stunden: 3
Vortrags-
stunden:
3
Preis
EUR197,48
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen
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