Veranstaltung »Die Schnittstellen zwischen Insolvenzrecht und Familienrecht«
Kurzbeschreibung:
Welche Besonderheiten des Familinerechts sollte ein Insolvenzrechtler wissen?
Zielgruppe:
Insolvenzverwalter / Insolvenzsachbearbeiter / interessierte Gläubiger
Beschreibung:
Insolvenz und Ehescheidung sind allzu oft zwei Seiten einer einzigen Medaille. Wie sich Insolvenz- und Familienrecht beeinflussen ist Thema des Seminars.
Der Referent zeigt auf, welchen Stand Unterhaltsberechtigte im Insolvenzverfahren des Unterhaltsschuldners bis zur Verfahrenseröffnung und danach haben. Zugleich wird thematisiert, ob sich aus dem Familienrecht eine Insolvenzantragspflicht herleiten lässt, insbesondere, weil sich durch das Insolvenzverfahren und die nachfolgende Restschuldbefreiung die Stellung der Unterhaltsberechtigten nicht unwesentlich verbessert.
Anschließend wird erörtert, welche Auswirkungen das Insolvenzverfahren auf andere laufende Verfahren gegen den Schuldner hat, wie Miete, Pacht, und wie die Stellung als Eigentümer einer Immobilie durch das Insolvenzverfahren betroffen wird.
Wann Ansprüche auf Zugewinn pfändbar und somit Bestandteil der Insolvenzmasse sind, wird oft verkannt. Macht der nicht insolvente Ehegatte gegen seinen ehemaligen Ehepartner in dessen Insolvenzverfahren seinen Anspruch auf Zugewinn erst nach rechtskräftiger Scheidung geltend, steht ihm insoweit nur eine Insolvenzforderung zu, die mit der Quote bedient wird. Vorsicht ist deshalb hier geboten. Dasselbe gilt für den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich.
Oft leben die Ehepartner auch schon vor der Scheidung der Ehe in der latenten Angst, dass die Insolvenz eines Ehegatten demnächst auch auf den anderen Ehepartner durchschlagen wird. Es werden daher alle möglichen vertraglichen Konstruktionen gesucht, um dieses zu verhindern. Herr Dr. Busch wird die drohenden Anfechtungsrisiken aufzeigen.
Schließlich geht der Referent auf Probleme der Gütergemeinschaft in der Insolvenz ein und zeigt die Probleme auf, mit denen der nicht verwaltende Ehegatte sich konfrontiert sieht.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Familienrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Freitag 14.03.2025 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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