Veranstaltung »Lebensversicherung, Riesterrente & Co. - Altersvorsorgeprodukte in Zwangsvollstreckung und Insolvenz«
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
Ebenso ein Klassiker wie Dauerbrenner ist die Frage, ob Ansprüche aus einem Altersvorsorgevertrag des Schuldners pfändbar und Bestandteil der Insolvenzmasse sind. Das Seminar konzentriert sich auf die gesetzlichen Voraussetzungen der Pfändbarkeit und des Insolvenzbeschlags und erörtert eine Auswahl von "Paradebeispielen" aus dem Bereich der Altersvorsorge unter dem Vorzeichen Zwangsvollstreckung/Insolvenz.
Themenübersicht
- Übersicht: Altersvorsorgeverträge (Auswahl)
> gesetzliche Rente
> berufsständische Versorgungswerke
> Kapitallebensversicherung
> betriebliche Altersvorsorge
> "Riesterrente"
> "Rüruprente"
> private Rentenversicherung (mit/ohne Kapitalwahlrecht)
> Kapitalanlage (Aktienfonds, Tagesgeld, Festgeld)
> Abgrenzung am Beispiel der Sterbegeldversicherung
- Grundlagen Voraussetzungen der Einzelzwangsvollstreckung
- Insolvenzbeschlag, §§ 35 Abs. 1, 36 Abs. 1 InsO
- Pfändbarkeit und Insolvenzbeschlag von Ansprüchen aus:
- gesetzlicher Rente
> berufsständischen Versorgungswerken
> Kapitallebensversicherungen
> betrieblicher Altersvorsorge
> "Riesterrente"
> "Rüruprente"
> privater Rentenversicherung (mit/ohne Kapitalwahlrecht)
> Kapitalanlagen (Aktienfonds, Tagesgeld, Festgeld)
> Sterbegeldversicherungen (Abgrenzung am Beispiel)
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Dienstag 18.11.2025 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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