Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: P-Konto(nance) - Haltung bewahren oder doch freigeben? & Von "Freigabe-Anträgen" des Schuldners, der abweichenden Festsetzung (§ 906 Abs. 2, Abs., 3 ZPO) und der P-Kontenbescheinigung«

Kurzbeschreibung:

Die beiden heutigen Seminare können Sie gebündelt buchen.

Zielgruppe:

Insolvenzsachbearbeiter/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Insolvenzverwalter/-innen, Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/-innen, Berater/-innen

Beschreibung:

Block 1: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
P-Konto(nance) - Haltung bewahren oder doch freigeben?

Schwerpunktfragen:
1. Benötigt der Schuldner immer und zu jeder Zeit im Insolvenzverfahren ein P-Konto?
2. Welche Konsequenzen hat es für den Schuldner / die Insolvenzmasse, wenn...
a. ... gar kein P-Konto eingerichtet wird?
b. ... ein P-Konto erst später nach Insolvenzeröffnung eingerichtet wird (geht das überhaupt?)
3. Kann/darf/soll/muss der Insolvenzverwalter Gelder, die bis zur Einrichtung eines P-Kontos zur Masse gelangt sind, an den Schuldner auskehren (freigeben)?
4. Kann/darf/soll/muss der Insolvenzverwalter ein P-Konto freigeben?
5. Kann/darf/soll/muss Treuhänder ein P-Konto freigeben?
6. Kann/darf/soll/muss der Insolvenzverwalter den Schuldner über die Möglichkeiten des Pfändungsschutzes zum "Bankguthaben" bzw. die Erhöhung des Pfändungsschutzes zum "Bankguthaben" "belehren"?
7. Wie sind Pfändungsschutzanträge des Schuldners zu behandeln?
a. Wo sind Anträge zu stellen?
b. Welche Aufgabe hat der Insolvenzverwalter?
c. Wann entfalten gerichtliche Beschlussfassungen ihre Wirkungen und wann kann rückwirkend etwas beantragt werden?

Block 2: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Von "Freigabe-Anträgen" des Schuldners, der abweichenden Festsetzung (§ 906 Abs. 2, Abs., 3 ZPO) und der P-Kontenbescheinigung

Schwerpunkte:
Immer häufiger beantragen Schuldner die "Freigabe" unterschiedlichster Geldeingänge, die auf dem P-Konto zu verzeichnen sind. Gestützt wird der Antrag zumeist auf die Möglichkeit der "abweichenden Festsetzung", gerne auch direkt als "Quellenfreigabe" betitelt.

Insolvenzgerichte haben über diesen Antrag zu entscheiden. Insolvenzverwalter sind gehalten (oder eingeladen), vor der Entscheidung Stellung zu nehmen.

Was ist nun zu tun?

Zunächst empfiehlt sich stets, den Antrag des Schuldners genau zu prüfen und ggf. auszulegen (nicht selten als zwingende Notwendigkeit!). Denn: Es handelt sich nicht stets um einen Antrag auf abweichende Festsetzung im Sinne von § 906 Abs. 2, Abs. 3 ZPO, zu der der "Quellenpfändungsschutz" lediglich eine Alternativform darstellt. Zu prüfen ist (im Rahmen des Rechtsschutzinteresses), ob der Schuldner den begehrten Pfändungsschutz nicht über eine P-Kontenbescheinigung (§ 902 ZPO) erlangen kann bzw. ob ein Beschluss gemäß § 904 Abs. 3 i. V. m. Abs. 3 ZPO in Betracht zu ziehen ist.

Das Seminar vermittelt den Durchblick hinsichtlich einiger doch recht undurchsichtiger Pfändungsschutznormen (§§ 902, 904, 906 ZPO) und gibt eine Systematik an die Hand für die Beantwortung der Fragstellung, in welchen Fällen eine P-Kontenbescheinigung oder eine Beschlussfassung des Insolvenzgerichts die zutreffende Variante darstellt.

Warum der "Quellenpfändungsschutz", so er denn im Einzelfall in Betracht kommt, auch tatsächlich gar keine (Quellen-)"Freigabe" darstellt, wird ebenfalls in diesem Seminar beantwortet.
Und welche Rolle Maultiere in diesem Zusammenhang spielen? - Lassen Sie sich überraschen!

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.

Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!

Veranstalter:

AGV-Seminare

Online

Mittwoch 29.10.2025
09:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
(3 FAO-Stunden / 3 Vortragsstunden)

AGV Online-Seminar

(per E-Mail auch noch am Seminartag buchbar!)
Online

Preisgruppen

197,48€ Preis für einen Teilnehmer
zzgl. gesetzl. USt.

An diesem Onlineseminar können Sie einfach über das Internet teilnehmen.
Benötigt wird nur ein Computer mit Lautsprechern oder Kopfhörer. Ein Programm muss nicht installiert werden.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen Browser in der neusten Version nutzen. Das Programm EDGE eignet sich insoweit nicht.

Die Teilnehmer werden während der Veranstaltung aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu bestätigen und erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 3 Stunden.
Ohne eine Bestätigung der Anwesenheit kann eine Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden.

Unsere Onlineseminare können Sie auch noch wenige Minuten vor Seminarbeginn buchen!

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Übersicht

Rechts-
gebiet:
Insolvenz- und Sanierungs­recht, Insolvenzsachbearbeitung
Ort: Online
Datum: Mittwoch 29.10.2025
Zeitraum 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
FAO-Stunden: 3
Vortrags-
stunden:
3
Preis
EUR197,48
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen
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