Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Seminare können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Insolvenzverwalter/-innen, Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/-innen, Berater/-innen
Beschreibung:
Block 1: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO und Abführungspflicht - Die Büchse der Pandora oder doch die eierlegende Wollmilchsau?
Schwerpunktfragen:
1. Wo findet sich die gesetzliche Grundlage zum "Mythos" der "Abführungspflicht nach der Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit"?
2. Wie wird der Abführungsbetrag ermittelt?
3. Wer ermittelt den Abführungsbetrag?
4. Wann ist der Abführungsbetrag für welchen Zeitraum zu leisten?
5. Welche Rolle nimmt der Insolvenzverwalter ein, wenn der Abführungsbetrag nicht zur Masse geleistet wird?
6. Welche Rolle hat das Insolvenzgericht in dem Kontext des Abführungsbetrags?
7. Welche Möglichkeiten bestehen bzgl. einer "Freigabeerklärung unter der Auflage, dass Betrag X zur Masse abgeführt wird"?
8. Welche Möglichkeiten bestehen bzgl. einer "Vereinbarung darüber, dass Betrag X zur Masse abgeführt wird"?
9. Welche Konsequenzen hat es für den Schuldner / die Insolvenzmasse, wenn der Abführungsbetrag nicht geleistet wird?
10. Wie ist die Frage zum Abführungsbetrag zu beantworten, wenn der Schuldner die freigegebene selbstständige Tätigkeit (später) nur (noch) als Nebengewerbe neben einer Vollzeitfestanstellung führt?
Block 2: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO die erste, die zweite und die dritte und was ist eigentlich mit der Restschulbefreiung zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten?
Schwerpunktfragen:
1. Wie oft lässt sich eine selbstständige Tätigkeit des Schuldners gem. § 35 Abs. 2 InsO freigeben und wann stellen sich ggf. "Abnutzungserscheinungen" ein?
2. Welche Konsequenzen hätte eine "wiederholte" Freigabe?
3. Das zweite (dritte, vierte, …?) Insolvenzverfahren nach Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO: Welche Vermögenswerte gehören zu welcher Insolvenzmasse?
4. Einstellung des Geschäftsbetriebs nach Eröffnung des Zweitinsolvenzverfahrens über das freigegebene Sondervermögen: Welche Vermögenswerte gehören zu welcher Insolvenzmasse?
5. Ist die Erteilung der Restschuldbefreiung in einem Verfahren über gem. § 35 Abs. 2 InsO freigegebenes Vermögen generell (un-)zulässig?
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Referent/in:
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Mittwoch 15.10.2025 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr & | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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