Veranstaltung »InsO-Lupe: Mehrvergütung: Wie gewonnen, so zerronnen?!«
Kurzbeschreibung:
Die Entscheidung des BGH v. 22.07.2021 – IX ZB 85/19 und ihre praktischen Auswirkungen auf das Vergütungsrecht, die Schlussrechnung und die Verwertungsverhandlungen (inkl. umsatzsteuerrechtlicher Aspekte).
Ein ‚Architektur des Vergütungsrechts Special‘.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Thema heute: Mehrvergütung für die Verwertung belasteten Vermögens, § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV (inkl. Zuschlagsberechnung): Wie gewonnen, so zerronnen?!
In der Entscheidung vom 22. Juli 2021, Az.: IX ZB 85/19, hat der BGH zur vergütungsrechtlichen Behandlung der Verwertung belasteter Immobilien durch den Insolvenzverwalter Stellung genommen. Daneben enthält die Entscheidung wichtige Maßgaben, wie die Mehrvergütung i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV - auch bei beweglichem Absonderungsgut - unter Berücksichtigung von Zuschlägen zu bemessen ist.
In diesem Seminar werden verschiedene Grundkonstellationen dargestellt und beispielshaft durchgerechnet, damit die nicht nur für neue Verfahren geltende Entscheidung sachgerecht umgesetzt werden kann.
Daneben wird auf die notwendigen Darstellungen in den Verwalterberichten und im Vergütungsantrag, der Behandlung in der Buchhaltung eingegangen und Vorschläge für die "Verhandlungen der Massebeteiligungen" gegeben. Umsatzsteuerrechtliche Aspekte werden in diesem Zusammenhang ebenfalls angesprochen.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nach der FAO nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Freitag 05.09.2025 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 1,50 | ||
Vortrags- stunden: |
1,50 | ||
Preis |
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