Veranstaltung »Sommercamp InsO«

Kurzbeschreibung:

1 Woche InsO-Training! - 5 Tage à 3 Stunden! - Zum Summer Special Price!

Zielgruppe:

Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen

Beschreibung:

Sommercamp InsO - Tag 1 am 23.06.2025:
Block 1: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Vergütungslehrgang M5: Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters an der Schnittstelle zur Schlussrechnung und zum Berichtswesen (§ 11 InsVV)

Block 2: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Vergütungslehrgang M7: Zuschläge und Abschläge - Systematik der Einzefallbetrachtung bei § 3 InsVV

Das Seminar "Vergütungslehrgang M8: Das Zusammenspiel von Vergütungsrecht mit Berichtswesen anhand von Beispielen" am 23.06.2025 von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr kann gesondert gebucht werden.

Sommercamp InsO - Tag 2 am 24.06.2025:
Block 1: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Vergütungslehrgang M9: Mindestvergütung des Verwalters und des Treuhänders nebst Erhöhungsmöglichkeiten (Zuschläge, "Gläubigeranzahl" und die "Schranke" bei Stundungsverfahren)

Block 2: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Vergütungslehrgang M11: Absonderungsrechte - Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters und Mehrvergütung

Das Seminar "Vergütungslehrgang M12: Absonderungsrechte - Mehrvergütung und Einfluss von Zuschlagsfaktoren i.S.v. § 3 InsVV" am 24.06.2025 von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr kann gesondert gebucht werden.

Sommercamp InsO - Tag 3 am 25.06.2025:
Block 1: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Vergütungslehrgang M13: Unternehmensfortführung - Ermittlung der Berechnungsgrundlage im Zusammenspiel mit der Rechnungslegung und dem Berichtswesen

Block 2: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Vergütungslehrgang M14: Unternehmensfortführung - Zuschlagsfaktoren und gezielter Vortrag der Tätigkeiten

Das Seminar "Vergütungslehrgang M15: Unternehmensfortführung - Vergleichsrechnung und Gesamtbetrachtung" am 25.06.2025 von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr kann gesondert gebucht werden.

Sommercamp InsO - Tag 4 am 26.06.2025:
Block 1: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
InsO-Lupe: Pfändbares Einkommen - Eins, zwei, drei, ganz viele…die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen gem. § 850e ZPO.

Schwerpunktfragen:
1. Welche Einkünfte können gem. § 850e ZPO zusammengerechnet werden?
2. Was sind eigentlich "Naturalleistungen" i.S.v. § 850e Nr. 3 ZPO und wann hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder etwas zu veranlassen (und wann muss er dies nicht)?
3. Was muss der Insolvenzverwalter/Treuhänder unternehmen, wenn der Schuldner mehrere Einkünfte hat?
a. Ab welcher Höhe der Einkünfte sind Veranlassungen zu treffen?
b. Wie begründet der Insolvenzverwalter/Treuhänder einen Antrag?
c. Ab wann gilt ein dem Antrag entsprechender Beschluss (geht das rückwirkend)?
4. Kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder vom Schuldner "Nachzahlungen" verlangen, wenn der Schuldner die Tatsache, dass er mehrerer Einkünfte hat, erst später mitteilt?
a. Gibt es einen Unterschied, ob es sich um Geld- oder Naturalleistungen handelt?
b. Welche rechtliche Handhabe hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder, wenn der Schuldner nicht "nachzahlt"?
5. Aus welchem Einkommen ist der pfändbare/insolvenzbeschlagene Einkommensanteil zu entnehmen und wer bestimmt dies?
6. Erstrecken sich die Wirkungen eines im eröffneten Insolvenzverfahren erwirkten Beschlusses auch automatisch auf das Restschuldbefreiungsverfahren?

Block 2: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
InsO-Lupe: Pfändbares Einkommen? - und keine Lohnabrechnung!

Schwerpunktfragen:
1. Pfändbares Einkommen: Rechte/Pflichten des Insolvenzverwalters?
2. Die Lohn-/Gehaltsabrechnung liegt nicht vor - und nun?
a. Gründe für das Fehlen
b. Anspruch auf Vorlage der Gehaltsabrechnung gegen den Arbeitgeber
c. Anspruch auf Vorlage der Gehaltsabrechnung gegen den Schuldner
d. Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Vorlage der Gehaltsabrechnung

Sommercamp InsO - Tag 5 am 27.06.2025
Aktuelles Entwicklungen in Insolvenzen natürlicher Personen
Ob Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren - die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person gehört sowohl in der Insolvenzverwaltung wie auch der insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei zum beruflichen Alltag. Die Arbeit des Insolvenzverwalters /des Beraters ist facettenreich und vielschichtig. Umso wichtiger ist, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein. Das Seminar vermittelt einen aktuellen Status Quo, wobei der Fokus auf dem Praxistransfer liegt.

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.

Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!

Veranstalter:

AGV-Seminare

Online

Montag 23.06.2025 - Freitag 27.06.2025
jeweils 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr bzw. 12:30 Uhr
(15 FAO-Stunden / 15 Vortragsstunden)

AGV Online-Seminar

(per E-Mail auch noch am Seminartag buchbar!)
Online

Preisgruppen

750,00€ Preis für einen Teilnehmer
zzgl. gesetzl. USt.

An diesem Onlineseminar können Sie einfach über das Internet teilnehmen.
Benötigt wird nur ein Computer mit Lautsprechern oder Kopfhörer. Ein Programm muss nicht installiert werden.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen Browser in der neusten Version nutzen. Das Programm EDGE eignet sich insoweit nicht.

Die Teilnehmer werden während der Veranstaltung aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu bestätigen und erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 15 Stunden.
Ohne eine Bestätigung der Anwesenheit kann eine Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden.

Unsere Onlineseminare können Sie auch noch wenige Minuten vor Seminarbeginn buchen!

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Ãœbersicht

Rechts-
gebiet:
Insolvenz- und Sanierungs­recht, Insolvenzsachbearbeitung
Ort: Online
Datum: Montag 23.06.2025 - Freitag 27.06.2025
Zeitraum jeweils 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr bzw. 12:30 Uhr
FAO-Stunden: 15
Vortrags-
stunden:
15
Preis
EUR750,00
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen
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