Veranstaltung »Sommercamp InsO«
Kurzbeschreibung:
1 Woche InsO-Training! - 5 Tage à 3 Stunden! - Zum Summer Special Price!
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
Sommercamp InsO - Tag 1 am 23.06.2025:
Block 1: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Vergütungslehrgang M5: Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters an der Schnittstelle zur Schlussrechnung und zum Berichtswesen (§ 11 InsVV)
Block 2: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Vergütungslehrgang M7: Zuschläge und Abschläge - Systematik der Einzefallbetrachtung bei § 3 InsVV
Das Seminar "Vergütungslehrgang M8: Das Zusammenspiel von Vergütungsrecht mit Berichtswesen anhand von Beispielen" am 23.06.2025 von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr kann gesondert gebucht werden.
Sommercamp InsO - Tag 2 am 24.06.2025:
Block 1: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Vergütungslehrgang M9: Mindestvergütung des Verwalters und des Treuhänders nebst Erhöhungsmöglichkeiten (Zuschläge, "Gläubigeranzahl" und die "Schranke" bei Stundungsverfahren)
Block 2: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Vergütungslehrgang M11: Absonderungsrechte - Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters und Mehrvergütung
Das Seminar "Vergütungslehrgang M12: Absonderungsrechte - Mehrvergütung und Einfluss von Zuschlagsfaktoren i.S.v. § 3 InsVV" am 24.06.2025 von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr kann gesondert gebucht werden.
Sommercamp InsO - Tag 3 am 25.06.2025:
Block 1: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Vergütungslehrgang M13: Unternehmensfortführung - Ermittlung der Berechnungsgrundlage im Zusammenspiel mit der Rechnungslegung und dem Berichtswesen
Block 2: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Vergütungslehrgang M14: Unternehmensfortführung - Zuschlagsfaktoren und gezielter Vortrag der Tätigkeiten
Das Seminar "Vergütungslehrgang M15: Unternehmensfortführung - Vergleichsrechnung und Gesamtbetrachtung" am 25.06.2025 von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr kann gesondert gebucht werden.
Sommercamp InsO - Tag 4 am 26.06.2025:
Block 1: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
InsO-Lupe: Pfändbares Einkommen - Eins, zwei, drei, ganz viele…die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen gem. § 850e ZPO.
Schwerpunktfragen:
1. Welche Einkünfte können gem. § 850e ZPO zusammengerechnet werden?
2. Was sind eigentlich "Naturalleistungen" i.S.v. § 850e Nr. 3 ZPO und wann hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder etwas zu veranlassen (und wann muss er dies nicht)?
3. Was muss der Insolvenzverwalter/Treuhänder unternehmen, wenn der Schuldner mehrere Einkünfte hat?
a. Ab welcher Höhe der Einkünfte sind Veranlassungen zu treffen?
b. Wie begründet der Insolvenzverwalter/Treuhänder einen Antrag?
c. Ab wann gilt ein dem Antrag entsprechender Beschluss (geht das rückwirkend)?
4. Kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder vom Schuldner "Nachzahlungen" verlangen, wenn der Schuldner die Tatsache, dass er mehrerer Einkünfte hat, erst später mitteilt?
a. Gibt es einen Unterschied, ob es sich um Geld- oder Naturalleistungen handelt?
b. Welche rechtliche Handhabe hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder, wenn der Schuldner nicht "nachzahlt"?
5. Aus welchem Einkommen ist der pfändbare/insolvenzbeschlagene Einkommensanteil zu entnehmen und wer bestimmt dies?
6. Erstrecken sich die Wirkungen eines im eröffneten Insolvenzverfahren erwirkten Beschlusses auch automatisch auf das Restschuldbefreiungsverfahren?
Block 2: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
InsO-Lupe: Pfändbares Einkommen? - und keine Lohnabrechnung!
Schwerpunktfragen:
1. Pfändbares Einkommen: Rechte/Pflichten des Insolvenzverwalters?
2. Die Lohn-/Gehaltsabrechnung liegt nicht vor - und nun?
a. Gründe für das Fehlen
b. Anspruch auf Vorlage der Gehaltsabrechnung gegen den Arbeitgeber
c. Anspruch auf Vorlage der Gehaltsabrechnung gegen den Schuldner
d. Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Vorlage der Gehaltsabrechnung
Sommercamp InsO - Tag 5 am 27.06.2025
Aktuelles Entwicklungen in Insolvenzen natürlicher Personen
Ob Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren - die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person gehört sowohl in der Insolvenzverwaltung wie auch der insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei zum beruflichen Alltag. Die Arbeit des Insolvenzverwalters /des Beraters ist facettenreich und vielschichtig. Umso wichtiger ist, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein. Das Seminar vermittelt einen aktuellen Status Quo, wobei der Fokus auf dem Praxistransfer liegt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Referent/in:
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | Online | ||
Datum: | Montag 23.06.2025 - Freitag 27.06.2025 | ||
Zeitraum | jeweils 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr bzw. 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 15 | ||
Vortrags- stunden: |
15 | ||
Preis |
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