Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: Masseunzulänglichkeit - Mathe war gestern, heute wird gerechnet & Pfändbares Einkommen«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Seminare können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Insolvenzverwalter/-innen, Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/-innen, Berater/-innen
Beschreibung:
Block 1: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Masseunzulänglichkeit - Mathe war gestern, heute wird gerechnet
Schwerpunktfragen:
1. Oder doch Mathe? - Wie wird die Masseunzulänglichkeit ermittelt?
2. Wann wird die Masseunzulänglichkeit ermittelt?
3. Wann ist der beste Zeitpunkt, die Masseunzulänglichkeit anzuzeigen?
4. Was passiert nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und was passiert am besten nicht?
5. Wie oft kann die Masseunzulänglichkeit in einem Verfahren angezeigt werden? Welche etwaigen Konsequenzen hat die "wiederholte Anzeige der Masseunzulänglichkeit"?
6. Der Wiedereintritt der Massezulänglichkeit: Besteht eine Anzeigepflicht?
7. Der Wiedereintritt der Massezulänglichkeit: Wie wird dies buchhalterisch gelöst?
8. Wie wird die verteilungsfähige Masse im Fall der Masseunzulänglichkeit verteilt?
Block 2: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Pfändbares Einkommen - Alles klar? Anträge und Stellungnahmen zum (un)pfändbaren Einkommen und die Bedeutung klarstellender bzw. konstitutiver Beschlussfassungen im Insolvenzverfahren.
Schwerpunktfragen:
1. Anträge des Insolvenzverwalters/Treuhänders insbesondere auf Zusammenrechnung (§ 850e Nr. 2, 2a ZPO), auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen (§ 850c Abs. 2, Abs. 6 ZPO)
2. Stellungnahmen zu Pfändungsschutzanträgen des Schuldners insbesondere bzgl. der Erhöhung der Pfändungsfreigrenze (§ 850f Abs. 1 ZPO) sowie zum "Einkommen auf dem P-Konto" (insbesondere §§ 905, 906 ZPO)
3. Welche Sachverhalte fallen unter klarstellende Beschlussfassungen?
4. Welche Sachverhalte fallen unter konstitutive Beschlussfassungen?
5. Welche Bedeutung und welche Auswirkungen hat eine klarstellende Beschlussfassung?
6. Welche Bedeutung und welche Auswirkungen hat eine konstitutive (rechtsbegründende) Beschlussfassung?
7. Warum sollte (muss) ein Insolvenzverwalter/Treuhänder den Unterschied kennen?
a. Wann kann rückwirkend etwas beantragt werden?
b. Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln (Antragstellung)?
c. Wann kommt der Insolvenzverwalter/Treuhänder möglicherweise den Gläubigern gegenüber in die Bredouille (Haftung?)?
d. Wann kommt der Insolvenzverwalter/Treuhänder möglicherweise dem Schuldner gegenüber in die Bredouille (Haftung?)?
8. Kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder vom Schuldner "Nachzahlungen" verlangen, wenn durch verspätete Mitteilungen "Gelder nicht zur Masse gelangt sind"?
a. Gibt es einen Unterschied, ob es sich um einen Sachverhalt der klarstellenden oder konstitutiven Beschlussfassung handelt?
b. Welche rechtliche Handhabe hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder, wenn der Schuldner nicht "nachzahlt"?
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Referent/in:
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Montag 12.05.2025 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr & | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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