Veranstaltung »InsO-Lupe: Verstrickt - und nun? - Rückschlagsperre und öffentlich-rechtliche Verstrickung im Lichte von BGH v. 19.11.2020 - IX ZR 210/19 und die Auswirkungen auf die Insolvenzverwaltung«
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Thema heute: Verstrickt - und nun? - Rückschlagsperre und öffentlich-rechtliche Verstrickung im Lichte der BGH-Rechtsprechung und die Auswirkungen auf die Insolvenzverwaltung
Schwerpunkte:
In der Entscheidung vom 19. November 2020, Az.: IX ZR 210/19, hat der BGH - in Anlehnung an die Entscheidung vom 21. September 2017, Az.: IX ZR 40/17 - weitergehend zur Wirkung der Rückschlagsperre auf die öffentlich-rechtliche Verstrickung Stellung genommen.
Neben der Betonung, dass der Insolvenzverwalter für die Beseitigung der Wirkungen öffentlich-rechtlichen Verstrickung verantwortlich ist, und sich im Fall des masseschädigenden Nichthandelns regresspflichtig (!) machen kann, führt der Senat auch zur Frage der Zuständigkeit für die Entscheidung über die einzulegende Erinnerung aus. Überdies begründet er die Dauer der Aussetzung der Wirkung der Verstrickung für den Zeitraum bis zur Aufhebung des Verfahrens.
Wie diese Entscheidung zu verstehen und in der Praxis umzusetzen ist, welche vergütungsrechtlichen Aspekte und auch Konsequenzen für den Schuldner hieraus abgeleitet werden können, wird in diesem Seminar erläutert. Überdies wird diskutiert, auf welche Vermögensbereiche und Verfahrensaspekte sich die aufgestellte Rechtstheorie noch auswirken könnte (mit zum Teil vielleicht erstaunlichen Ergebnissen).
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Referent/in:
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Montag 28.04.2025 | ||
Zeitraum | 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 1,50 | ||
Vortrags- stunden: |
1,50 | ||
Preis |
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