Veranstaltung »InsO-Lupe: P-Konto(nance) - Haltung bewahren oder doch freigeben?«

Zielgruppe:

Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen

Beschreibung:

In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.

Thema heute: P-Konto(nance) - Haltung bewahren oder doch freigeben?

Schwerpunktfragen:
1. Benötigt der Schuldner immer und zu jeder Zeit im Insolvenzverfahren ein P-Konto?
2. Welche Konsequenzen hat es für den Schuldner / die Insolvenzmasse, wenn...
a. ... gar kein P-Konto eingerichtet wird?
b. ... ein P-Konto erst später nach Insolvenzeröffnung eingerichtet wird (geht das überhaupt?)
3. Kann/darf/soll/muss der Insolvenzverwalter Gelder, die bis zur Einrichtung eines P-Kontos zur Masse gelangt sind, an den Schuldner auskehren (freigeben)?
4. Kann/darf/soll/muss der Insolvenzverwalter ein P-Konto freigeben?
5. Kann/darf/soll/muss Treuhänder ein P-Konto freigeben?
6. Kann/darf/soll/muss der Insolvenzverwalter den Schuldner über die Möglichkeiten des Pfändungsschutzes zum "Bankguthaben" bzw. die Erhöhung des Pfändungsschutzes zum "Bankguthaben" "belehren"?
7. Wie sind Pfändungsschutzanträge des Schuldners zu behandeln?
a. Wo sind Anträge zu stellen?
b. Welche Aufgabe hat der Insolvenzverwalter?
c. Wann entfalten gerichtliche Beschlussfassungen ihre Wirkungen und wann kann rückwirkend etwas beantragt werden?

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.

Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!

Veranstalter:

AGV-Seminare

über Internet

Montag 28.04.2025
09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
(1,50 FAO-Stunden / 1,50 Vortragsstunden)

AGV Online-Seminar

Es wird keine besondere Software benötigt.
über Internet

Preisgruppen

99,16€ Preis für einen Teilnehmer
zzgl. gesetzl. USt.

An diesem Onlineseminar können Sie einfach über das Internet teilnehmen.
Benötigt wird nur ein Computer mit Lautsprechern oder Kopfhörer. Ein Programm muss nicht installiert werden.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen Browser in der neusten Version nutzen. Das Programm EDGE eignet sich insoweit nicht.

Die Teilnehmer werden während der Veranstaltung aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu bestätigen und erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 1,5 Stunden.
Ohne eine Bestätigung der Anwesenheit kann eine Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden.

Unsere Onlineseminare können Sie auch noch wenige Minuten vor Seminarbeginn buchen!

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Ãœbersicht

Rechts-
gebiet:
Insolvenz- und Sanierungs­recht, Insolvenzsachbearbeitung
Ort: über Internet
Datum: Montag 28.04.2025
Zeitraum 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
FAO-Stunden: 1,50
Vortrags-
stunden:
1,50
Preis
EUR99,16
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen
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