Veranstaltung »FAQ Freigabe - Welche DOs & DON´Ts sind eigentlich vom Insolvenzverwalter zu erledigen?«
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
Die Freigabe einzelner Vermögenswerte ist ebenso wie die Freigabe einer selbständigen Tätigkeit gem. § 35 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 InsO gängige Praxis im Insolvenzverfahren. Die gesetzlichen Grundlagen sind hingegen im Umfang sehr überschaubar, so dass neben der hierzu ergangenen, noch nicht abschließend alle Situationen erfassenden Rechtsprechung auch die Umsetzungspraxis facettenreiche Detailfragen beantworten muss.
Das Seminar behandelt ausgewählte Fragestellungen zur Freigabe einzelner Vermögenswerte und der Freigabe einer selbständigen Tätigkeit § 35 Abs. 2, Abs. 3 InsO und dem damit verbundenen Aufgabenkreis, der im Insolvenzverwalterbüro zu erledigen ist.
Themenübersicht:
- Definition, Voraussetzungen, Motive, Wirksamkeit und Wirkungen der Freigabe
- Insolvenzbeschlag
- Prüfung der Verwertbarkeit eines Vermögenswertes bzw. der Gewinnerzielungsaussichten einer selbstständigen Tätigkeit vs. Grundsatz der masseschonenden Verwaltung (Vermeidung von Masseverbindlichkeiten)
- Definition und Abgrenzung des insolvenzrechtlichen Freigabe-Begriffs
- "echte" Freigabe
- Freigabeerklärung - Form?
- Freigabeerklärung - Frist?
- Rechtsfolgen
- Zeitpunkt der Wirksamkeit, die Frage der Rückwirkung und das Verhältnis zur öffentlichen Bekanntmachung
- "modifizierte" Freigabe
- Sonstige Begriffsverwendung ohne Freigabewirkung
- Wirkungen der Freigabe (einzelne Vermögenswerte) vs. Wirkungen der Unpfändbarkeit
- Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2, Abs. 3 InsO)
- Freigabeerklärung – Form?
- Freigabeerklärung – Frist?
- Zeitpunkt der Wirksamkeit, die Frage der Rückwirkung und das Verhältnis zur öffentlichen Bekanntmachung
- Rechtsfolgen
- Neuerwerb
- Bestandsvermögen
- Abgrenzung der Vermögenswerte
- Vertragsverhältnisse
- Aufgaben des Insolvenzverwalters bei der Abführungspflicht (§ 295a InsO)
- Zweitinsolvenzverfahren – wer macht/darf/muss eigentlich was?
- Zweitinsolvenzverfahren – wiederholte Freigabe?
- Zweitinsolvenzverfahren – Restschuldbefreiung?
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Referent/in:
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Donnerstag 13.03.2025 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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