Veranstaltung »Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren - M9«
Kurzbeschreibung:
Mindestvergütung des Verwalters und des Treuhänders nebst Erhöhungsmöglichkeiten (Zuschläge, "Gläubigeranzahl" und die "Schranke" bei Stundungsverfahren)
Zielgruppe:
Sachverständige, Insolvenzverwalter/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Insolvenzsachbearbeiter/-innen
Beschreibung:
Fehlt Ihnen die Rezeptur für einen Vergütungsantrag, der sich am Ende des Verfahrens auch rechnet? Oder vermissen Sie nur das Salz in der Suppe?
Der modulare Lehrgang lässt Ihnen den Freiraum, zwischen dem Gesamtpaket oder einzelnen Fokus-Themen zu wählen und verbindet dabei die Elemente der Schlussrechnung und des Berichtswesens mit dem Vergütungsrecht.
Maßgeschneidert auf Ihre Wünsche erfahren Sie so, wie das Zusammenspiel funktioniert und wie sich der Verfahrensablauf im Vergütungsantrag wiederfindet.
Praktische Beispiele zum Vergütungsrecht, entwickelt aus der buchhalterischen Rechnungslegung und dem Berichtswesen, sind für das Referententeam ein Selbstverständnis.
Ein optimal formulierter Vergütungsantrag liegt nicht nur in der Verantwortung der Person, die den Vergütungsantrag formuliert. Empfehlenswert ist eine gute Vorbereitung durch diejenigen Sachbearbeiter, die mit Vorarbeiten und der Zuarbeit befasst sind. Voraussetzung hierfür und Garant dafür, dass nichts vergessen oder übersehen wird, sind Kenntnisse des Systems und der Praxis der Vergütung im Insolvenzverfahren.
Eingeladen fühlen dürfen sich nicht nur die Vergütungsrechtler (oder diejenige, dies sich gerade auf dem Weg dorthin befinden), sondern auch Sachbearbeiter und Insolvenzverwalter, die den Weg zum Ziel erfahren möchten.
Modul 9 am 12.03.2025 von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Mindestvergütung des Verwalters und des Treuhänders nebst Erhöhungsmöglichkeiten (Zuschläge, "Gläubigeranzahl" und die "Schranke" bei Stundungsverfahren)
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Mittwoch 12.03.2025 | ||
Zeitraum | 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 1,50 | ||
Vortrags- stunden: |
1,50 | ||
Preis |
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