Veranstaltung »Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren - M5«

Kurzbeschreibung:

Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters an der Schnittstelle zur Schlussrechnung und zum Berichtswesen (§ 11 InsVV)

Zielgruppe:

Sachverständige, Insolvenzverwalter/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Insolvenzsachbearbeiter/-innen

Beschreibung:

Fehlt Ihnen die Rezeptur für einen Vergütungsantrag, der sich am Ende des Verfahrens auch rechnet? Oder vermissen Sie nur das Salz in der Suppe?
Der modulare Lehrgang lässt Ihnen den Freiraum, zwischen dem Gesamtpaket oder einzelnen Fokus-Themen zu wählen und verbindet dabei die Elemente der Schlussrechnung und des Berichtswesens mit dem Vergütungsrecht.
Maßgeschneidert auf Ihre Wünsche erfahren Sie so, wie das Zusammenspiel funktioniert und wie sich der Verfahrensablauf im Vergütungsantrag wiederfindet.
Praktische Beispiele zum Vergütungsrecht, entwickelt aus der buchhalterischen Rechnungslegung und dem Berichtswesen, sind für das Referententeam ein Selbstverständnis.

Ein optimal formulierter Vergütungsantrag liegt nicht nur in der Verantwortung der Person, die den Vergütungsantrag formuliert. Empfehlenswert ist eine gute Vorbereitung durch diejenigen Sachbearbeiter, die mit Vorarbeiten und der Zuarbeit befasst sind. Voraussetzung hierfür und Garant dafür, dass nichts vergessen oder übersehen wird, sind Kenntnisse des Systems und der Praxis der Vergütung im Insolvenzverfahren.
Eingeladen fühlen dürfen sich nicht nur die Vergütungsrechtler (oder diejenige, dies sich gerade auf dem Weg dorthin befinden), sondern auch Sachbearbeiter und Insolvenzverwalter, die den Weg zum Ziel erfahren möchten.

Modul 5 am 11.03.2025 von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters an der Schnittstelle zur Schlussrechnung und zum Berichtswesen (§ 11 InsVV)

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.

Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!

Veranstalter:

AGV-Seminare

über Internet

Dienstag 11.03.2025
11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
(1,50 FAO-Stunden / 1,50 Vortragsstunden)

AGV Online-Seminar

Es wird keine besondere Software benötigt.
über Internet

Preisgruppen

99,16€ Preis für einen Teilnehmer
zzgl. gesetzl. USt.

An diesem Onlineseminar können Sie einfach über das Internet teilnehmen.
Benötigt wird nur ein Computer mit Lautsprechern oder Kopfhörer. Ein Programm muss nicht installiert werden.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen Browser in der neusten Version nutzen. Das Programm EDGE eignet sich insoweit nicht.

Die Teilnehmer werden während der Veranstaltung aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu bestätigen und erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 1,5 Stunden.
Ohne eine Bestätigung der Anwesenheit kann eine Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden.

Unsere Onlineseminare können Sie auch noch wenige Minuten vor Seminarbeginn buchen!

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Ãœbersicht

Rechts-
gebiet:
Insolvenz- und Sanierungs­recht, Insolvenzsachbearbeitung
Ort: über Internet
Datum: Dienstag 11.03.2025
Zeitraum 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
FAO-Stunden: 1,50
Vortrags-
stunden:
1,50
Preis
EUR99,16
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen
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