Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: Pfändbares Einkommen - Eins, zwei, drei, ganz viele ... die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen gem. § 850e ZPO & - und keine Lohnabrechnung!«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Seminare können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Insolvenzverwalter/-innen, Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/-innen, Berater/-innen
Beschreibung:
Block 1: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Pfändbares Einkommen - Eins, zwei, drei, ganz viele…die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen gem. § 850e ZPO.
Schwerpunktfragen:
1. Welche Einkünfte können gem. § 850e ZPO zusammengerechnet werden?
2. Was sind eigentlich "Naturalleistungen" i.S.v. § 850e Nr. 3 ZPO und wann hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder etwas zu veranlassen (und wann muss er dies nicht)?
3. Was muss der Insolvenzverwalter/Treuhänder unternehmen, wenn der Schuldner mehrere Einkünfte hat?
a. Ab welcher Höhe der Einkünfte sind Veranlassungen zu treffen?
b. Wie begründet der Insolvenzverwalter/Treuhänder einen Antrag?
c. Ab wann gilt ein dem Antrag entsprechender Beschluss (geht das rückwirkend)?
4. Kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder vom Schuldner "Nachzahlungen" verlangen, wenn der Schuldner die Tatsache, dass er mehrerer Einkünfte hat, erst später mitteilt?
a. Gibt es einen Unterschied, ob es sich um Geld- oder Naturalleistungen handelt?
b. Welche rechtliche Handhabe hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder, wenn der Schuldner nicht "nachzahlt"?
5. Aus welchem Einkommen ist der pfändbare/insolvenzbeschlagene Einkommensanteil zu entnehmen und wer bestimmt dies?
6. Erstrecken sich die Wirkungen eines im eröffneten Insolvenzverfahren erwirkten Beschlusses auch automatisch auf das Restschuldbefreiungsverfahren?
Block 2: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Pfändbares Einkommen? - und keine Lohnabrechnung!
Schwerpunktfragen:
1. Pfändbares Einkommen: Rechte/Pflichten des Insolvenzverwalters?
2. Die Lohn-/Gehaltsabrechnung liegt nicht vor - und nun?
a. Gründe für das Fehlen
b. Anspruch auf Vorlage der Gehaltsabrechnung gegen den Arbeitgeber
c. Anspruch auf Vorlage der Gehaltsabrechnung gegen den Schuldner
d. Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Vorlage der Gehaltsabrechnung
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Referent/in:
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Montag 24.02.2025 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr & | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
|