Veranstaltung »InsO-Lupe: Pfändbares Einkommen - Eins, zwei, drei, ganz viele ... die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen gem. § 850e ZPO«

Zielgruppe:

Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen

Beschreibung:

In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.

Thema heute: Pfändbares Einkommen - Eins, zwei, drei, ganz viele…die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen gem. § 850e ZPO.

Schwerpunktfragen:
1. Welche Einkünfte können gem. § 850e ZPO zusammengerechnet werden?
2. Was sind eigentlich "Naturalleistungen" i.S.v. § 850e Nr. 3 ZPO und wann hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder etwas zu veranlassen (und wann muss er dies nicht)?
3. Was muss der Insolvenzverwalter/Treuhänder unternehmen, wenn der Schuldner mehrere Einkünfte hat?
a. Ab welcher Höhe der Einkünfte sind Veranlassungen zu treffen?
b. Wie begründet der Insolvenzverwalter/Treuhänder einen Antrag?
c. Ab wann gilt ein dem Antrag entsprechender Beschluss (geht das rückwirkend)?
4. Kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder vom Schuldner "Nachzahlungen" verlangen, wenn der Schuldner die Tatsache, dass er mehrerer Einkünfte hat, erst später mitteilt?
a. Gibt es einen Unterschied, ob es sich um Geld- oder Naturalleistungen handelt?
b. Welche rechtliche Handhabe hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder, wenn der Schuldner nicht "nachzahlt"?
5. Aus welchem Einkommen ist der pfändbare/insolvenzbeschlagene Einkommensanteil zu entnehmen und wer bestimmt dies?
6. Erstrecken sich die Wirkungen eines im eröffneten Insolvenzverfahren erwirkten Beschlusses auch automatisch auf das Restschuldbefreiungsverfahren?

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.

Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!

Veranstalter:

AGV-Seminare

über Internet

Montag 24.02.2025
09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
(1,50 FAO-Stunden / 1,50 Vortragsstunden)

AGV Online-Seminar

Es wird keine besondere Software benötigt.
über Internet

Preisgruppen

99,16€ Preis für einen Teilnehmer
zzgl. gesetzl. USt.

An diesem Onlineseminar können Sie einfach über das Internet teilnehmen.
Benötigt wird nur ein Computer mit Lautsprechern oder Kopfhörer. Ein Programm muss nicht installiert werden.
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Die Teilnehmer werden während der Veranstaltung aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu bestätigen und erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 1,5 Stunden.
Ohne eine Bestätigung der Anwesenheit kann eine Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden.

Unsere Onlineseminare können Sie auch noch wenige Minuten vor Seminarbeginn buchen!

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Ãœbersicht

Rechts-
gebiet:
Insolvenz- und Sanierungs­recht, Insolvenzsachbearbeitung
Ort: über Internet
Datum: Montag 24.02.2025
Zeitraum 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
FAO-Stunden: 1,50
Vortrags-
stunden:
1,50
Preis
EUR99,16
zzgl. gesetzl. USt.
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