Veranstaltung »Einkommen im Insolvenzverfahren (Einsteigerseminar)«
Kurzbeschreibung:
Bestimmung des pfändbaren Einkommens i.S.d. §§ 850 ff ZPO
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
Ein Seminar zum Grundverständnis, zu praxisrelevanten Fragen und "Dauerbrennern" im Zusammenhang mit dem laufenden Einkommen des Schuldners im Insolvenzverfahren.
Die Prüfung des pfändbaren Einkommens als Bestandteil der Insolvenzmasse/der Abtretung (§ 287 Abs. 2 InsO) ist eine der zentralen Aufgaben im Insolvenzverfahren über das Vermögen von natürlichen Personen. Das Seminar vermittelt die Grundlagen zur Bestimmung des pfändbaren Einkommens mit dem Ziel, dass die Teilnehmer Sicherheit und Souveränität im Umgang mit diesem "Dauerbrenner" erlangen können.
Themenschwerpunkte:
- Grundlagen Neuerwerb und Pfändungsschutz (laufendes Einkommen)
- Zuständigkeit des Insolvenzgerichts
- Die InsO und das 8. Buch der ZPO (Auslegungsversion 21 Jh.): Praktische Anwendungsbereiche, Rechtsprechung und Handlungsgebote
- Verhältnis Einkommen und Pfändungsschutzkonto
- Leitfaden zur Bestimmung des pfändbaren Einkommens
> Auszahlungsnetto und Pfändungsnetto
> Unterhaltsberechtigte Personen
- Unpfändbarkeit gem. § 850a ZPO (Beispiele)
- Antragstellung durch den Insolvenzverwalter (z.B. Nichtberücksichtigung § 850c Abs. 6 ZPO, Zusammenrechnung § 850e ZPO)
- Stellungnahmen bei Pfändungsschutzanträgen des Schuldners
- Einkünfte i.S.d. § 850i ZPO (Beispiele)
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Referent/in:
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Freitag 31.01.2025 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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