Veranstaltung »Online: Rechtsprechung zum Insolvenzrecht und zum Anfechtungsrecht«

Zielgruppe:

RAE

Beschreibung:

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Insolvenzrecht (2 x 2,5 h)
Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion sowie eine stabile  Internetverbindung.
Sie erhalten dann am am Montag, den 02.12.2024 weitere Informationen und je einen Zugangs-Link, mit denen Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung  in Kontakt treten und Fragen stellen.
Inhalt:
Das Seminar behandelt in kompakter und leicht verständlicher Weise die wichtigsten Entscheidungen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts und des Insolvenzanfechtungsrechts. Dabei wird das gesamte Insolvenzrecht systematisch dargestellt. Teilnehmer werden über das notwendige Verbundwissen unterrichtet, das sie in den Stand setzt, im gesamten Bereich des Insolvenzrechts tätig zu werden.
Termine:
Di., 03.12.2024 - 17.00 - 19.45 Uhr
Allgemeines Insolvenzrecht: (auch als Einzel-Kurs 24-R134T1W hier buchbar)
Zum Eröffnungsverfahren werden Fragen der örtlichen und internationalen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts erörtert. Das für einen Insolvenzantrag notwendige Rechtsschutzbedürfnis wird behandelt, soweit etwa der Antragsteller dinglich gesichert ist. Dingliche Sicherheiten und Restschuldbefreiung werden erläutert. Neue Entwicklungen sind zu berücksichtigen, soweit es um die Feststellung des Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) geht. Die Anforderungen an die Überschuldung (§ 19 InsO) werden im Zusammenhang mit der Insolvenverschleppungshaftung dargestellt. Die wichtige Unterscheidung von Einzelschaden und Gesamtschaden (§ 92 InsO) wird erläutert. Natürlich behandelt das Seminar den Umfang der Insolvenzmasse und die Forderungsfeststellung. Schließlich werden Verträge in der Insolvenz erörtert. Das Seminar wendet sich auch der Verwalterhaftung zu.

Di. 10.12.2024 - 17.00 - 19.45 Uhr
Insolvenzanfechtung (auch als Einzel-Kurs 24-R134T2W hier buchbar)
Aus dem Bereich des Insolvenzanfechtungsrechts wird ebenfalls die neueste Rechtsprechung erörtert. Einen Fragenkreis betrifft die mögliche Heilung einer Gläubigerbenachteiligung (§ 129 InsO). Ebenso wird die aktuelle Rechtsprechung zur Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO) dargestellt. Die Unterscheidung von Kongruenz und Inkongruenz wird erläutert. Einen Schwerpunkt bildet die Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO), wo der BGH das Merkmal der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit neu strukturiert hat. Im Rahmen der Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO) wird Entgeltlichkeit und Unentgeltlichkeit unterschieden. Die Anfechtbarkeit von Dividendenzahlungen wird erläutert. Bei der Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterfinanzierungsleistungen (§ 135 InsO) geht es etwa um die Frage, wann eine Forderung aus anderem Rechtsgrund darlehensgleich ist. Schließlich werden die Privilegierungstatbestände der § 39 Abs. 4 und 5 InsOin den Blick genommen.
Bis zu der Veranstaltung ergehende wichtige aktuelle Entscheidungen werden berücksichtigt.
Referent:
Prof. Dr. Markus Gehrlein gehörte dem Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des BGH an. Er ist zudem Mitherausgeber des "Arens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar zum Insolvenzrecht", wo er das Anfechtungsrecht (§§ 129 bis 147 InsO) bearbeitet. Im Frühjahr 2013 ist von ihm der Leitfaden "Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht" erschienen.  

online

Dienstag 03.12.2024 - Dienstag 10.12.2024
17.00 - 19.45
(5 FAO-Stunden / 5 Vortragsstunden)

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Preisgruppen

225,00€
zzgl. gesetzl. USt.

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Ãœbersicht

Rechts-
gebiet:
Handels- und Gesellschafts­recht, Insolvenz- und Sanierungs­recht
Ort: online
Datum: Dienstag 03.12.2024 - Dienstag 10.12.2024
Zeitraum 17.00 - 19.45
FAO-Stunden: 5
Vortrags-
stunden:
5
Preis
EUR225,00
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen

Dozent

dummy-instructor.jpg Prof. Dr. Markus Gehrlein
Richter am BGH, IX.Zivilsenat a.D., Karslruhe
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