Veranstaltung »Online: Schnittstelle von Gesellschafts- und Insolvenzrecht«

Zielgruppe:

RAE

Beschreibung:

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Handels- und Gesellschafts- oder Insolvenzrecht (5 h)
Als Online-Teilnehmer benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.
Sie erhalten dann am Montag, den 18.11.2024 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Unsere Live-Online-Seminare berechtigen wie unsere Präsenz-Seminare zur Vorlage nach § 15 FAO.

Inhalt:
Das Seminar erläutert die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum „Gesellschaftsinsolvenzrecht“, das rechtlich ineinander verwobene Fragestellungen im Spannungsfeld des Gesellschafts- und Insolvenzrechts betrifft. Da beim Bundesgerichtshof unterscheidliche Zuständigkeiten für beide Rechtsgebiete bestehen, der II. Zivilsenat betreut das Gesellschaftsrecht, der IX. Zivilsenat das Insolvenzrecht, werden die rechtlichen Zusammenhänge zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht vielfach nicht hinreichend berücksichtigt. Tatsächlich handelt es sich um äußerlich getrennte Materien, die inhaltlich zusammengehören. Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH stets zu untersuchen, ob im Blick auf eine nicht ordnungsgemäße Kapitalaufbringung oder unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtung Ansprüche gegen die Gesellschafter bestehen. Ferner können Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer gegeben sein. Diese Rechtsfragen sind zuvörderst gesellschaftsrechtlicher Natur und vom II. Zivilsenat zu entscheiden, können aber ohne insolvenzrechtliche Kenntnisse, soweit etwa die Tatbestandsmerkmale der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung betroffen sind, nicht sachgerecht beantwortet werden. Das Seminar will insbesondere die gesellschaftsrechtlichen Kenntnisse vermitteln, die für einen Insolvenzverwalter unabdingbar sind. Zugleich werden Gesellschaftsrechtler in zentralen Materien auf den neusten Stand gebracht.

Geschäftsführerhaftung aus § 64 GmbHG
- Voraussetzungen der Vorschrift
- Haftungsausschluss bei Delegation der Finanzkontrolle
- Berücksichtigung von Gegenleistungen
- Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
- Blick auf § 15b InsO
Kapitalaufbringung
- Kaduzierung
- Kapitalerhöhung
- Sacheinlage
Kapitalerhaltung: Unterschiedliche Rechtslage in AG, GmbH und KG
Existenzvernichtungshaftung
Allgemeine Geschäftsführerhaftung
- Actio pro socio
- Deliktische Ansprüche
- Haftung gegenüber außenstehenden Dritten, Vertrag mit Schutzwirkung
- Geschäftschancenlehre, Tätigkeit außerhalb des Unternehmenszwecks
Haftung in der Personengesellschaft
- Einlagenrückgewähr an Kommanditist
Liquidation
In das Seminar wird stets die neuste höchstrichterliche Rechtsprechung integriert.


Referent:
Prof. Dr. Markus Gehrlein gehörte dem Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des BGH an. Er ist zudem Mitherausgeber des "Arens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar zum Insolvenzrecht", wo er das Anfechtungsrecht (§§ 129 bis 147 InsO) bearbeitet. Im Frühjahr 2013 ist von ihm der Leitfaden "Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht" erschienen.                                            

online

Dienstag 19.11.2024
13.00 - 19.00
(5 FAO-Stunden / 5 Vortragsstunden)

online

online
online

Preisgruppen

225,00€
zzgl. gesetzl. USt.

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Ãœbersicht

Rechts-
gebiet:
Handels- und Gesellschafts­recht, Insolvenz- und Sanierungs­recht
Ort: online
Datum: Dienstag 19.11.2024
Zeitraum 13.00 - 19.00
FAO-Stunden: 5
Vortrags-
stunden:
5
Preis
EUR225,00
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen

Dozent

dummy-instructor.jpg Prof. Dr. Markus Gehrlein
Richter am BGH, IX.Zivilsenat a.D., Karslruhe
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